Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALPCLIPS Video/Foto Kundenlizenzvertrag

1. Präambel
In der vorliegenden Vereinbarung ist geregelt, unter welchen Bedingungen die Kunden die von ALPCLIPS zur Verfügung gestellten Inhalte, beispielsweise Fotografien, Videos (Filme, Animationen), Grafiken, Illustrationen, Zeichnungen (nachfolgend “Inhalte” genannt), verwenden dürfen.

2. Lizenz
ALPCLIPS gewährt dem Kunden eine nicht exklusive, zeitlich und örtlich unbeschränkte Lizenz zur Nutzung des Inhalts für die zulässigen Verwendungszwecke in Übereinstimmung mit den nachfolgenden Bestimmungen. Sämtliche weitere Rechte an dem Inhalt und bezüglich der Inhalte, einschließlich sämtlicher Urheberrechte, verbleiben bei ALPCLIPS bzw. dem Urheber des Inhaltes. Weitergabe: (a) Die Lizenz ist grundsätzlich nicht übertragbar. (b) Ausnahme: Das Nutzungsrecht am Inhalt darf nur an Dritte weiter übertragen werden, sofern die Weiterübertragung im Rahmen der Erfüllung eines Kundenprojektes erfolgt, z.B. durch eine Werbeagentur an Ihren Auftraggeber. Verwendungszweck: Die Übertragung der Nutzungsrechte erstreckt sich auf das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, d. h. das Recht, die Inhalte im Rahmen der angeführten Nutzungsarten beliebig – auch auf anderen als den ursprünglich verwendeten Bild-/Ton-/Datenträgern – zu vervielfältigen und zu verbreiten und/oder vervielfältigen und/oder verbreiten zu lassen.

3. Unerlaubte Nutzung
Die Inhalte dürfen nicht eingesetzt werden
(a) für pornografische, sexistische, diffamierende, verleumderische, rassistische, Minderheiten oder religiös verletzende Darstellungen;
(b) in einer dem Urheber oder der abgebildeten Person/en herabwürdigenden Art,
bzw. wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Urheber oder die abgebildete Person mit der Veröffentlichung (trotz Vorliegen eines sogenannten Model Releases  = Freigabeerklärung) nicht einverstanden sein könnte.

4.Die Haftung von ALPCLIPS sowie die Haftung seiner Erfüllungsgehilfen für  vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt sind auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschaden (§ 286 BGB).
Die Haftung für die Verletzung von Kardinalpflichten wird auf den vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

5. Schlussbestimmungen
Für Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, ist ausschließlicher Gerichtsstand A-6020 Innsbruck. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem materiellen Recht der Bundesrepublik  Österreich unter Ausschluss des Kollisions- und UN-Kaufrechts.

Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht berührt.

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